2. Mietdauer

Die Dauer der Miete beträgt mindestens einen Tag oder ein Vielfaches davon. Die Miete verlängert sich jeweils um einen Tag, wenn das vermietete Gerät nicht zum vereinbarten Zeitpunkt beim Vermieter wieder eintrifft. Die Rückgabe kann zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen, wenn unter „Rückgabe bis“ keine bestimmte Uhrzeit eingetragen ist. Ist dort eine Uhrzeit zur Rückgabe angegeben, hat der Mieter Sorge zu tragen, dass sämtliche gemieteten Gegenstände spätestens zu diesem Zeitpunkt wieder in unseren Geschäftsräumen eintreffen. Wird dieser Zeitpunkt überschritten, werden nicht nur weitere Mietgebühren fällig, sondern der Mieter hat sämtliche Kosten für eine Abholung der Gegenstände zu übernehmen. Ist die Abholung durch den Vermieter kurzfristig nicht möglich, hat der Mieter die Kosten für eine Ersatzbeschaffung im Fall einer Anschlussvermietung an Dritte komplett zu tragen, einschließlich der durch die verspätete Rückgabe entstandenen Fahrt-, Telefon- und Transportkosten sowie fremder Mietgebühren. Ist eine Ersatzbeschaffung nicht möglich, hat der Mieter alle dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehenden Mietgebührausfälle sowie jegliche Regressansprüche gegen den Vermieter durch Dritte zu ersetzen. Die Kündigung des Mietverhältnisses ist beiderseits nur zum Ablauf des Mietzeitraumes zulässig.