Sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde, errechnet sich die Miete folgendermaßen: Für den ersten Tag werden mindestens 3% des Zeitwertes des gemieteten Gegenstandes berechnet, für die folgenden Tage mindestens 1,5%. Der so errechnete Betrag versteht sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Andere Mietpreise gelten z.B. für Geräte mit einem Zeitwert von weniger als € 500,- oder Geräte, die einem erhöhten Verschleiß oder Wartungsbedarf unterliegen (z.B. Lampen, Nebelmaschinen, Mischpulte, Röhrengeräte, Musikinstrumente). Sonderkonditionen müssen schriftlich im Mietvertrag bestätigt werden. Verstößt der Mieter jedoch auch nur gegen einzelne Mietbedingungen oder gibt er die gemieteten Gegenstände verspätet zurück, entfallen jegliche Sonderkonditionen und der Mieter hat den normalen Mietpreis zu entrichten. Die Mieten und Nebenkosten sind bei Abholung in bar zu entrichten.