4. Sorgfaltspflichten des Mieters

Der Mieter hat das Gerät in seinem Besitz zu belassen und mit eigentümlicher Sorgfalt zu verwahren. Ein Standortwechsel ist nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters zulässig. Insbesondere ist es dem Mieter untersagt, das Gerät nach einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu transportieren und es dort zu verwenden. Der Mieter haftet für den Umgang des Gerätes und für alle Schäden oder wirtschaftlichen Nachteile, die dem Vermieter durch einen Verstoß gegen Bestimmungen entstehen. Der Mieter hat das Gerät nicht missbräuchlich zu benutzen und es nur von qualifizierten Fachkräften in der vom Vermieter vorgesehenen Weise, entsprechend den Bedienungsanleitungen bedienen zu lassen. Jede andere Verwendung ist dem Mieter untersagt. Wir sind berechtigt, und der Mieter hat uns dies zu ermöglichen, den Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort zu überprüfen.