5. Beschädigung und Verlust

Der Mieter hat sich bei der Abholung vom einwandfreien Zustand der gemieteten Geräte zu überzeugen und bestätigt dies mit seiner Unterschrift. Der Mieter ist voll verantwortlich für jeden Schaden der am gemieteten Gerät durch Fehlbedienung, Transportbeschädigungen, Nichtbeachten der Vorschriften bzw. Instruktionen, Wasser, Feuchtigkeit oder Hitzeeinwirkung, Diebstahl oder Verlust entsteht. Der Mieter hat bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Pfändung des Gerätes unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Der Mieter hat das Gerät in gutem Zustand zu erhalten und den Vermieter für jeden Verlust oder Totalschaden des Gerätes oder eines Teiles davon zum Neuwert zu entschädigen. Tritt durch Schuld des Mieters ein Schaden an dem Gerät auf, hat der Mieter sämtliche Reparatur- und sonstigen Kosten, die zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und optischen Beschaffenheit des Gerätes dienen, zu tragen. Eine Entschädigung wegen Nutzungsausfalls wie unter 2. behalten wir uns vor. Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät vorzunehmen oder in Auftrag zu geben, es sei denn, er wird von uns schriftlich dazu aufgefordert. Hat er bei der Entgegennahme des Gerätes oder bei dessen Benutzung einen Fehler festgestellt, hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen, andernfalls entfällt jeglicher Ersatzanspruch. Der Mieter kann gegen den Vermieter keinerlei Schadensersatzansprüche geltend machen, die ihm durch defekte oder fehlende Geräte oder Teile entstehen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Mieter sich vom einwandfreien Zustand und der Vollständigkeit der gemieteten Gegenstände bei Abholung zu überzeugen hat. Die Bestätigung der Rücknahme durch uns erfolgt unter Vorbehalt der Prüfung auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Einzelteile. Der Mieter haftet auch für Schäden, die nicht sofort erkannt bzw. erst bei einer späteren Überprüfung festgestellt werden, sofern er der letzte Mieter dieser Sache war.