Eine Aufhebung der Vereinbarungen kann nur mit Einverständnis des Vermieters zu den von diesem genannten Bedingungen erfolgen. Ist der Vermieter mit der Aufhebung einverstanden, so ist der Vermieter berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind außerdem berechtigt, bei Mietzeitüberschreitung oder Zweifel an der Bonität des Mieters die dem Mieter überlassenen Gegenstände aus dessen Besitz zu entfernen, ohne dass es eines gerichtlichen Titels bedarf. Der Mieter hat uns ungehinderten Zugang zu den Mietsachen zu gewähren.